Soweit unser Vertragspartner Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl das Amtsgericht Herford oder das Landgericht Bielefeld (letzteres, soweit Gerichtsstandsvereinbarung zulässig) ist.
Sollte eine Bestimmung in diesem Zahlungs- und Lieferungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.